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1. Das Auktionshaus Venator & Hanstein KG (im Nachfolgenden V & H)

versteigert öffentlich im Sinne des § 383 Abs. 3 Satz 1 BGB als Kom-

missionär für Rechnung der Einlieferer, die unbenannt bleiben. Im

Verhältnis zu Abfassungen der Versteigerungsbedingungen in anderen

Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.

2. Venator & Hanstein behält sich das Recht vor, Nummern des Katalo-

ges zu vereinen, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt,

außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.

3. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Objekte können im Rahmen

der Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Kataloganga-

ben und entsprechende Angaben der Internetpräsentation, die nach

bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestand-

teil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Die Angaben beruhen

auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung herrschenden Stand

der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne und die-

nen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für Zustandsberichte

und andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifi-

kate oder Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils

maßgeblichen Experten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie

im Katalogtext ausdrücklich erwähnt werden. Der Erhaltungszustand

wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben

ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Die Sachen

sind gebraucht. Alle Gegenstände werden in dem Erhaltungszustand

veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlages befinden.

4. Venator & Hanstein verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von

den Katalogangaben, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben

oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb eines Jahres

nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte

gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeblich

ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen

Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet V & H dem Erwerber aus-

schließlich den gesamten Kaufpreis. Darüber hinaus verpflichtet sich

V & H für die Dauer von zwei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur

Rückgabe der vollständigen Kommission, wenn der Gegenstand in un-

verändertem Zustand zurückgegeben wird. Im Übrigen ist eine Haftung

wegen Mängeln ausgeschlossen.

5. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Ver-

lustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus

welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Kataloganga-

ben oder anderweitig erteilten Auskünften sind ausgeschlossen, sofern

V & H nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertrags-

wesentliche Pflichten verletzt hat; im Übrigen gilt Ziffer 4.

6. Abgabe von Geboten: Der Saalbieter erhält gegen Vorlage seines Licht-

bildausweises eine Bieternummer. V & H behält sich die Zulassung zur

Auktion vor. Ist der Bieter V & H nicht bekannt, hat die Anmeldung

24 Stunden vor Beginn der Auktion schriftlich und unter Vorlage einer

aktuellen Bankreferenz zu erfolgen. Gebote in Abwesenheit: Gebote

können auch schriftlich, telefonisch oder über das Internet abgege-

ben werden. Aufträge für Gebote in Abwesenheit müssen V & H zur

ordnungsgemäßen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen.

Der Gegenstand ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der

Objektbezeichnung zu benennen. Bei Unklarheiten gilt der Kurztitel.

Der Auftrag ist vom Auftraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen

über Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312b – d

BGB) finden keine Anwendung. Telefongebote: Für das Zustandekom-

men und die Aufrechterhaltung der Verbindung kann nicht eingestan-

den werden. Mit Abgabe des Auftrages erklärt sich der Bieter damit

einverstanden, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden kann. Ge-

bote über das Internet: Sie werden von V & H nur angenommen, wenn

der Bieter sich zuvor über das Internetportal registriert hat. Die Gebote

werden von V & H wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt. Ge-

bote unter 2/3 des Schätzpreises werden im Interesse des Einlieferers

nicht berücksichtigt.

7. Durchführung der Auktion. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach drei-

maligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird.

Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern,

wenn ein besonderer Grund vorliegt. Wenn mehrere Personen zugleich

dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres

Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten

Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtüm-

lich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies

vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den

Zuschlag bestehen (§ 2 Ziffer 4 VerstVO). Gebote werden von V & H

nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes

Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum

vereinbarten Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig da-

von, ob andere Gebote abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen

Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem

Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

8. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vor-

behalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach

der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des

Zuschlages bzw. entsprechender Information unter den angegebenen

Kontaktdaten bei Schriftgeboten von dem Vorbehaltszuschlag zurück-

tritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der

versteigerten Sache unmittelbar auf den Ersteher über, das Eigentum

erst bei vollständigem Zahlungseingang.

9.

Auf den Zuschlagpreis wird ein Aufgeld von 24% zuzüglich 19% Umsatz-

steuer, gerechnet nur auf das Aufgeld, erhoben (Differenzbesteuerung).

Für alle Katalogpositionen, die mit * gekennzeichnet sind, wird ein

Aufgeld von 24% erhoben (Regelbesteuerung); auf diesen Nettorech-

nungspreis (Zuschlag + Aufgeld) wird die gesetzliche Umsatzsteuer von

19% hinzugerechnet.

Ausgenommen davon sind gedruckte Bücher

zu einem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7%. Von der Mehrwert-

steuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb

der EU) und – bei Angabe der Umsatzsteuer-Identifikations-Nr. – auch

an Unternehmen in EU- Mitgliedsstaaten. Nehmen Auktionsteilnehmer

ersteigerte Gegenstände selber in Drittländer mit, wird ihnen die Um-

satzsteuer erstattet, sobald V & H der Ausfuhr- und Abnehmernach-

weis vorliegen. Für Originalkunstwerke und Photographien, die nach

dem 1. Januar 1900 entstanden sind, wird zur Abgeltung des gemäß

§ 26 UrHG anfallenden Folgerechts eine Umlage für das Folgerecht von

2% erhoben. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte

Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.

10. Persönlich an der Auktion teilnehmende Ersteigerer haben den End-

preis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.) im unmittelbaren An-

schluss an die Auktion an V & H zu zahlen. Die Zahlung auswärtiger

Ersteher, die schriftlich geboten haben oder vertreten worden sind, gilt

unbeschadet sofortiger Fälligkeit bei Eingang binnen 10 Tagen nach

Rechnungsdatum noch nicht als verspätet. Der Antrag auf Umschrei-

bung einer Rechnung auf einen anderen Kunden als den Bieter muss

unmittelbar im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. V & H

behält sich die Durchführung der Umschreibung vor.

11. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 1% auf den Bruttopreis

je angebrochenem Monat berechnet. Bei Zahlung in fremder Währung

gehen ein etwaiger Kursverlust und Einlösungsspesen zu Lasten des

Ersteigerers. Entsprechendes gilt für Schecks, die erst nach vorbehalt-

loser Bankgutschrift als Erfüllung anerkannt werden können. V & H

kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder

nach Fristsetzung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der

Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass

die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Käufer für einen

Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die

Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes

einzustehen hat.

12. Die Ersteher sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion

in Empfang zu nehmen. V & H haftet für verkaufte Gegenstände nur

für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst

nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert, bei Zahlung durch

Scheck erst nach vorbehaltloser Bankgutschrift. Eine Versendung erfolgt

ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. V & H ist berech-

tigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Auktion im Namen

und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und

versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch V & H werden

1 % des Zuschlagspreises für Versicherungs- und Lagerkosten p.a. be-

rechnet.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist

Köln. Es gilt deutsches Recht. Das Kulturgutschutzgesetz wird ange-

wandt. Auf die Datenschutzerklärung von V & H nach DSGVO wird

verwiesen. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen

Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestim-

mungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit

der übrigen davon unberührt.

Henrik Hanstein

Karl-Heinz Knupfer

von der IHK zu Köln öffentlich bestellte und vereidigte Versteigerer

VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN