1. Das Auktionshaus Venator & Hanstein KG (im Nachfolgenden V & H)
versteigert öffentlich im Sinne des § 383 Abs. 3 Satz 1 BGB als Kommis-
sionär für Rechnung der Einlieferer,die unbenannt bleiben.ImVerhältnis
zu Abfassungen der Versteigerungsbedingungen in anderen Sprachen
ist die deutsche Fassung maßgeblich.
2. Venator & Hanstein behält sich das Recht vor, Nummern des Kata-
loges zu vereinen, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt,
außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.
3. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Objekte können im Rahmen
der Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Katalogangaben
und entsprechende Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem
Wissen und Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der
vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Die Angaben beruhen auf dem
zumZeitpunkt der Katalogbearbeitung herrschenden Stand der Wissen-
schaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne und dienen ausschließ-
lich der Information. Gleiches gilt für Zustandsberichte und andere
Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder Bestä-
tigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen
Experten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext
ausdrücklich erwähnt werden. Der Erhaltungszustand wird im Katalog
nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine
Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Die Sachen sind gebraucht.
Alle Gegenstände werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem
sie sich bei Erteilung des Zuschlages befinden.
4. Venator & Hanstein verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von den
Katalogangaben, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder
nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb eines Jahres nach
Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte ge-
genüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeblich
ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen
Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet V & H dem Erwerber aus-
schließlich den gesamten Kaufpreis. Darüber hinaus verpflichtet sich
V & H für die Dauer von zwei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur Rück-
gabe der vollständigen Kommission, wenn der Gegenstand in unverän-
dertemZustand zurückgegeben wird. ImÜbrigen ist eine Haftung wegen
Mängeln ausgeschlossen.
5. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Ver-
lustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus
welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Kataloganga-
ben oder anderweitig erteilten Auskünften sind ausgeschlossen, sofern
V & H nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertrags-
wesentliche Pflichten verletzt hat; im Übrigen gilt Ziffer 4.
6. Abgabe von Geboten: Der Saalbieter erhält gegen Vorlage seines Licht-
bildausweises eine Bieternummer. V & H behält sich die Zulassung
zur Auktion vor. Ist der Bieter V & H nicht bekannt, hat die Anmeldung
24 Stunden vor Beginn der Auktion schriftlich und unter Vorlage einer
aktuellen Bankreferenz zu erfolgen. Gebote in Abwesenheit: Gebote
können auch schriftlich, telefonisch oder über das Internet abgege-
ben werden. Aufträge für Gebote in Abwesenheit müssen V & H zur
ordnungsgemäßen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen.
Der Gegenstand ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der
Objektbezeichnung zu benennen. Bei Unklarheiten gilt der Kurztitel.
Der Auftrag ist vom Auftraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen
über Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312b – d
BGB) finden keine Anwendung. Telefongebote: Für das Zustandekom-
men und die Aufrechterhaltung der Verbindung kann nicht eingestanden
werden. Mit Abgabe des Auftrages erklärt sich der Bieter damit einver-
standen, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden kann. Gebote über
das Internet: Sie werden von V & H nur angenommen, wenn der Bieter
sich zuvor über das Internetportal registriert hat.Die Gebote werden von
V & H wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt. Gebote unter 2/3
des Schätzpreises werden im Interesse des Einlieferers nicht berück-
sichtigt.
7. Durchführung der Auktion. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreima-
ligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Ver-
steigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein
besonderer Grund vorliegt. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe
Gebot abgeben und nach dreimaligemAufruf kein höheres Gebot erfolgt,
entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zu-
rücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein recht-
zeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vomBieter sofort
beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen
(§ 2 Ziffer 4 VerstVO). Gebote werden von V & H nur in dem Umfang aus-
geschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Der
Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten Limit bieten,
ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon,ob andere Gebote abgege-
ben werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt wor-
den ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit.
8. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vor-
behalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach
der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des
Zuschlages bzw. entsprechender Information unter den angegebenen
Kontaktdaten bei Schriftgeboten von dem Vorbehaltszuschlag zurück-
tritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der
versteigerten Sache unmittelbar auf den Ersteher über, das Eigentum
erst bei vollständigem Zahlungseingang.
9.
Auf denZuschlagpreiswird ein Aufgeld von 24%zuzüglich 19%Umsatz-
steuer, gerechnet nur auf das Aufgeld, erhoben (Differenzbesteuerung).
Für alle Katalogpositionen, die mit * gekennzeichnet sind, wird ein
Aufgeld von 24% erhoben (Regelbesteuerung); auf diesen Nettorech-
nungspreis (Zuschlag + Aufgeld) wird die gesetzliche Umsatzsteuer
von 19% hinzugerechnet.
Ausgenommen davon sind gedruckte Bücher
zu einem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7%. Von der Mehrwert-
steuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb
der EU) und – bei Angabe der Umsatzsteuer-Identifikations-Nr. – auch
an Unternehmen in EU- Mitgliedsstaaten. Nehmen Auktionsteilnehmer
ersteigerte Gegenstände selber in Drittländer mit, wird ihnen die Um-
satzsteuer erstattet, sobald V & H der Ausfuhr- und Abnehmernach-
weis vorliegen. Für Originalkunstwerke und Photographien, die nach
dem 1. Januar 1900 entstanden sind, wird zur Abgeltung des gemäß
§ 26 UrHG anfallenden Folgerechts eine Umlage für das Folgerecht von
2% erhoben. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte
Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.
10. Persönlich an der Auktion teilnehmende Ersteigerer haben den Endpreis
(Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld +MwSt.) imunmittelbaren Anschluss
an die Auktion an V & H zu zahlen. Die Zahlung auswärtiger Ersteher, die
schriftlich geboten haben oder vertreten worden sind, gilt unbeschadet
sofortiger Fälligkeit bei Eingang binnen 10 Tagen nach Rechnungsdatum
noch nicht als verspätet. Der Antrag auf Umschreibung einer Rechnung
auf einen anderen Kunden als den Bieter muss unmittelbar im An-
schluss an die Auktion abgegeben werden. V & H behält sich die Durch-
führung der Umschreibung vor.
11. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 1% auf den Bruttopreis
je angebrochenem Monat berechnet. Bei Zahlung in fremder Währung
gehen ein etwaiger Kursverlust und Einlösungsspesen zu Lasten des Er-
steigerers.Entsprechendes gilt für Schecks,die erst nach vorbehaltloser
Bankgutschrift als Erfüllung anerkannt werden können. V & H kann bei
Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Frist-
setzung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Schaden-
ersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache
nochmals versteigert wird und der säumige Käufer für einenMindererlös
gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der
wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen
hat.
12. Die Ersteher sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion
in Empfang zu nehmen. V & H haftet für verkaufte Gegenstände nur für
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach
vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert, bei Zahlung durch Scheck
erst nach vorbehaltloser Bankgutschrift. Eine Versendung erfolgt aus-
nahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. V & H ist berechtigt,
nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Auktion im Namen und
auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versi-
chern zu lassen.Bei einer Selbsteinlagerung durch V&Hwerden 1%des
Zuschlagspreises für Versicherungs- und Lagerkosten p.a. berechnet.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann,
ist Köln. Es gilt deutsches Recht. Das Kulturgutschutzgesetz wird an-
gewandt. Auf die Datenschutzerklärung von V & H nach DSGVO wird
verwiesen. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen
Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestim-
mungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der
übrigen davon unberührt.
Henrik Hanstein
Karl-Heinz Knupfer
von der IHK zu Köln öffentlich bestellte und vereidigte Versteigerer
VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN