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Einlieferungsbedingungen

1. Das Auktionshaus Venator & Hanstein KG (nachstehend V & H) versteigert als Kommissionär im eigenen Namen und für Rechnung des Einlieferers (Kommittenten). Bis zur Durchführung der Auktion ist der Einlieferer an den Auftrag gebunden. Soweit nichts anderes vereinbart wird, ist V & H darüber hinaus berechtigt, in der Auktion nicht verkaufte Gegenstände innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Auktionsschluss in entsprechender Anwendung der vorliegenden Vertragsbedingungen freihändig zu verkaufen.

2. Der Einlieferer versichert, verfügungsberechtigter Eigentümer der Sachen zu sein beziehungsweise für den Eigentümer zu handeln. Die Sachen sind gebraucht. Der Einlieferer steht V & H  in entsprechender Anwendung des Kaufrechts für alle Sach- und Rechtsmängel der versteigerten Sachen mit der Maßgabe ein, dass die Verjährungsfrist vom Zeitpunkt des Zuschlags an beginnt. Dabei beträgt bei Sachmängeln, die die Echtheit der Gegenstände betreffen, die Verjährungsfrist 24 Monate, bei sonstigen Mängeln 12 Monate.
Der Einlieferer versichert, alle ihm bekannten Informationen zu Provenienz und Herkunft der Objekte mitgeteilt zu haben. Sollte der Einlieferer Kulturgut einliefern, dessen Herkunftsland nicht Deutschland ist, so versichert er die Ausfuhrbestimmungen des Herkunftslandes (vgl. §§ 21 ff. KGSG) und die Einfuhrbestimmungen Deutschlands (vgl. §§ 28 ff. KGSG) beachtet zu haben.
 
3. Die Abrechnung erfolgt auf Grund der einzelnen Zuschlagspreise. Als Versteigererhonorar (Abgeld) werden vom Einlieferer vergütet:    
-    20 % zzgl. Umsatzsteuer des Zuschlagspreises bei Zuschlägen bis 400 € (brutto 23,8 %)
-    17 % zzgl. Umsatzsteuer des Zuschlagspreises bei Zuschlägen von 401 € bis 2.000 € (brutto 20,23 %)
-    13 % zzgl. Umsatzsteuer des Zuschlagspreises bei Zuschlägen über 2.000 € (brutto 15,47 %)

Der Einlieferer trägt die Kosten für Sonderwünsche und für Zusatzversicherungen.
Alle im Katalog „Bücher, Graphik, Autographen“ angebotenen Objekte werden professionell für den Online-Katalog fotografiert. Dem Einlieferer wird dafür pro Angebotsnummer 35 € in Rechnung gestellt.
Im Katalog „Moderne und zeitgenössische Graphik“ werden grundsätzlich alle Objekte farbig abgebildet und die hier übliche 1/6 Seite mit 35 € berechnet. In diesem Preis enthalten ist auch die zu vergrößernde Abbildung im Online-Katalog.
Für Originalkunstwerke, die nach dem 1. Januar 1900 entstanden sind, wird eine anteilige Umlage für das Folgerecht von 1,5 % erhoben.

4. Das Auktionshaus V & H übernimmt außer der Versteigerung auch die Katalogisierung, Lagerung, Versicherung (siehe unter 5.), Ausstellung, Werbung und die Weiterleitung der Folgerechtsabgabe.

5. Die zur Versteigerung kommenden Gegenstände werden mindestens zu zwei Dritteln der im Katalog veröffentlichten Schätzpreise (Taxen) bzw. zu den vereinbarten Mindestpreisen (Limiten) versteigert. Ab Schätzpreisen von 2.000 € können Mindestpreise vereinbart werden. Es darf in jedem Fall bis zur Höhe des Mindestpreises ausgerufen werden. Wird ein vereinbarter Mindestpreis nicht erreicht, kann der Versteigerer den Gegenstand unter Vorbehalt zuschlagen. Eine nachträgliche Erhöhung des Mindestpreises ist ausgeschlossen. Bleiben Gegenstände unverkauft, weil ausbedungene Mindestpreise nicht erzielbar waren, so behält sich V & H vor, außer den vereinbarten Nebenkosten 5 % vom Mindestpreis als Aufwandsentschädigung vom Einlieferer zu erheben. Für die in der Versteigerung nicht verkauften Gegenstände werden keine Gebühren erhoben.
Die Lagerung von nicht verkauftem Auktionsgut ist nur bis zu drei Monate nach der Auktion kostenfrei möglich. Nach diesem Zeitpunkt werden dem Einlieferer 1 % vom Schätzpreis p. a. - mindestens 15 € - für Versicherung und Einlagerung berechnet.

6. Kosten und Gefahr für den Transport des Versteigerungsgutes zu V & H trägt der Einlieferer, ebenso die der etwaigen Rücksendung. Das Auktionshaus versichert die Gegenstände für die Dauer seiner Obhut gegen Einbruchdiebstahl, Feuer- und Leitungswasserschäden. Für sonstige Schäden, insbesondere an Rahmen, haftet V & H nur, wenn ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Die Aufbewahrung von Emballage ist nicht möglich.

7. Der Versteigerer zieht den Versteigerungserlös ein. Die Abrechnung erhält der Einlieferer innerhalb von 6 bis 8 Wochen nach der Auktion und nach seiner Anweisung den Versteigerungserlös in Euro unter Abzug der dem Auktionshaus zustehenden Gebühren und Kosten, soweit der Erlös bei V & H eingegangen ist. Erhält das Auktionshaus den Versteigerungserlös nicht, so kann es ohne Rechtsnachteile auch noch nachträglich, d. h. nach Anzeige der Ausführung des Auftrages, dem Einlieferer den Ersteigerer benennen. Falls das Auktionshaus dem Ersteigerer den Gegenstand schon ausgehändigt hat, steht es dem Einlieferer für den Erlös ein. Kosten einer unbaren Auszahlung trägt der Zahlungsempfänger.

8. Der Einlieferer erklärt sich mit den bei V & H gültigen Versteigerungsbedingungen einverstanden.

9. In dem Versteigerungsauftrag sind sämtliche Abreden zwischen dem Einlieferer und V & H enthalten. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser Auftragsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform; dies gilt nicht für die Genehmigung eines Vorbehaltszuschlags.

10. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Vorschriften der Haager Kaufgesetze (EAG/EKG) sowie des UN-Kaufrechtes (CISG) finden keine Anwendung. Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Auf die Datenschutzerklärung nach DSGVO wird verwiesen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand, soweit dieser vereinbart werden kann, ist Köln. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen unberührt.

Henrik Hanstein,
Karl-Heinz Knupfer,
von der IHK zu Köln öffentlich bestellte und vereidigte Auktionatoren.

 

 
1098
Serge Poliakoff
Composition carmin, jaune, grise et bleue. 1959. Farblithographie. Signiert. Ex. 22/200.

Auktion 174. Losnummer 1098. Schätzpreis: 2.000 €