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1. Das Auktionshaus Venator & Hanstein KG (im Nachfolgenden V & H)

versteigert öffentlich im Sinne des § 383 Abs. 3 Satz 1 BGB als Kom-

missionär für Rechnung der Einlieferer, die unbenannt bleiben. Im

Verhältnis zu Abfassungen der Versteigerungsbedingungen in anderen

Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.

2. Venator & Hanstein behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges

zu vereinen, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt,

außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.

3. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können im

Rahmen der Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Kata-

logangaben und entsprechende Angaben der Internetpräsentation,

die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, werden nicht

Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Die Angaben

beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung herrschen-

den Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne

und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für Zustands-

berichte und andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form.

Zertifikate oder Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der je-

weils maßgeblichen Experten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn

sie im Katalogtext ausdrücklich erwähnt werden. Der Erhaltungszustand

wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben

ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Die Sachen

sind gebraucht. Alle Gegenstände werden in dem Erhaltungszustand

veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlages befinden.

4. Venator & Hanstein verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von

den Katalogangaben, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufhe-

ben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb eines

Jahres nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden, sei-

ne Rechte gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen.

Maßgeblich ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer

erfolgreichen Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet V & H dem

Erwerber ausschließlich den gesamten Kaufpreis. Darüber hinaus ver-

pflichtet sich V & H für die Dauer von zwei Jahren bei erwiesener

Unechtheit zur Rückgabe der vollständigen Kommission, wenn der Ge-

genstand in unverändertem Zustand zurückgegeben wird. Im Übrigen

ist eine Haftung wegen Mängeln ausgeschlossen.

5. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes

oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus wel-

chem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben

oder anderweitig erteilten Auskünften sind ausgeschlossen, sofern V & H

nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesent-

liche Pflichten verletzt hat; im Übrigen gilt Ziffer 4.

6. Abgabe von Geboten: Der Saalbieter erhält gegen Vorlage seines Licht-

bildausweises eine Bieternummer. V & H behält sich die Zulassung zur

Auktion vor. Ist der Bieter V & H nicht bekannt, hat die Anmeldung 24

Stunden vor Beginn der Auktion schriftlich und unter Vorlage einer aktu-

ellen Bankreferenz zu erfolgen. Gebote in Abwesenheit: Gebote können

auch schriftlich, telefonisch oder über das Internet abgegeben werden.

Aufträge für Gebote in Abwesenheit müssen V & H zur ordnungsge-

mäßen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen. Der Gegen-

stand ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der Objektbezeich-

nung zu benennen. Bei Unklarheiten gilt der Kurztitel. Der Auftrag ist

vom Aufraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen über Widerrufs-

und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312b – d BGB) finden

keine Anwendung. Telefongebote: Für das Zustandekommen und die

Aufrechterhaltung der Verbindung kann nicht eingestanden werden. Mit

Abgabe des Auftrages erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass

der Bietvorgang aufgezeichnet werden kann. Gebote über das Internet:

Sie werden von V & H nur angenommen, wenn der Bieter sich zuvor

über das Internetportal registriert hat. Die Gebote werden von V & H

wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt. Gebote unter 2/3 des

Schätzpreises werden im Interesse der Einlieferer nicht berücksichtigt.

7. Durchführung der Auktion. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach drei-

maligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird.

Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern,

wenn ein besonderer Grund vorliegt. Wenn mehrere Personen zugleich

dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres

Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten

Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtüm-

lich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies

vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den

Zuschlag bestehen (§ 2 Ziffer 4 VerstVO). Gebote werden von V & H

nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes

Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum

vereinbarten Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig da-

von, ob andere Gebote abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen

Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem

Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

8. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vor-

behalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach

der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des

Zuschlages bzw. entsprechender Information unter den angegebenen

Kontaktdaten bei Schriftgeboten von dem Vorbehaltszuschlag zurück-

tritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der

versteigerten Sache unmittelbar auf den Ersteher über, das Eigentum

erst bei vollständigem Zahlungseingang.

9. Auf den Zuschlagpreis wird ein Aufgeld von 23% zuzüglich 19%

Umsatzsteuer, gerechnet nur auf das Aufgeld, erhoben (Differenzbe-

steuerung). Für alle Katalogpositionen die mit * gekennzeichnet sind,

wird ein Aufgeld von 23% erhoben (Regelbesteuerung); auf diesen

Nettorechnungspreis (Zuschlag + Aufgeld) wird die gesetzliche Um-

satzsteuer von 19% hinzugerechnet. Ausgenommen sind gedruck-

te Bücher zu einem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7%. Von der

Mehrwertsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h.

außerhalb der EU) und – bei Angabe der MwSt.-Identifikations-Nr. –

auch an Unternehmen in EU- Mitgliedstaaten. Nehmen Auktionsteil-

nehmer ersteigerte Gegenstände selber in Drittländer mit, wird ihnen

die MwSt. erstattet, sobald V & H der Ausfuhr- und Abnehmernach-

weis vorliegen. Für Originalkunstwerke und Photographien, die nach

dem 1. Januar 1900 entstanden sind, wird zur Abgeltung des gemäß §

26 UrHG anfallenden Folgerechts eine Umlage für das Folgerecht von

1,9% erhoben. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte

Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.

10. Persönlich an der Auktion teilnehmende Ersteigerer haben den End-

preis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.) im unmittelbaren An-

schluss an die Auktion an V & H zu zahlen. Die Zahlung auswärtiger

Ersteher, die schriftlich geboten haben oder vertreten worden sind, gilt

unbeschadet sofortiger Fälligkeit bei Eingang binnen 10 Tagen nach

Rechnungsdatum noch nicht als verspätet. Der Antrag auf Umschrei-

bung einer Rechnung auf einen anderen Kunden als den Bieter muss

unmittelbar im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. V & H

behält sich die Durchführung der Umschreibung vor.

11. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 1% auf den Brutto-

preis je angebrochenem Monat berechnet. Bei Zahlung in fremder

Währung gehen ein etwaiger Kursverlust und Einlösungsspesen zu

Lasten des Ersteigerers. Entsprechendes gilt für Schecks, die erst nach

vorbehaltloser Bankgutschrift als Erfüllung anerkannt werden können.

V & H kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufver-

trages oder nach Fristsetzung Schadenersatz wegen Nichterfüllung ver-

langen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet

werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige

Käufer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Verstei-

gerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließ-

lich des Aufgeldes einzustehen hat.

12. Die Ersteher sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion

in Empfang zu nehmen. V & H haftet für verkaufte Gegenstände nur

für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst

nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert, bei Zahlung durch

Scheck erst nach vorbehaltloser Bankgutschrift. Eine Versendung er-

folgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. V & H ist

berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Auktion im

Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einla-

gern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch V & H

werden 1 % des Zuschlagspreises für Versicherungs- und Lagerkosten

p.a. berechnet.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist

Köln. Es gilt deutsches Recht; Das UN-Übereinkommen über Verträge

des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte

eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt

die Gültigkeit der übrigen davon unberührt.

Henrik Hanstein, öffentlich bestellter und vereidigter Auktionator

Karl-Heinz Knupfer, öffentlich bestellter und vereidigter Auktionator

VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN