1. Das Auktionshaus Venator & Hanstein KG (im Nachfolgenden V & H)
versteigert öffentlich im Sinne des § 383 Abs. 3 Satz 1 BGB als Kom-
missionär für Rechnung der Einlieferer, die unbenannt bleiben. Im
Verhältnis zu Abfassungen der Versteigerungsbedingungen in anderen
Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.
2. Venator & Hanstein behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges
zu vereinen, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt,
außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.
3. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können im
Rahmen der Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Kata-
logangaben und entsprechende Angaben der Internetpräsentation,
die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, werden nicht
Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Die Angaben
beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung herrschen-
den Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne
und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für Zustands-
berichte und andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form.
Zertifikate oder Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der je-
weils maßgeblichen Experten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn
sie im Katalogtext ausdrücklich erwähnt werden. Der Erhaltungszustand
wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben
ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Die Sachen
sind gebraucht. Alle Gegenstände werden in dem Erhaltungszustand
veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlages befinden.
4. Venator & Hanstein verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von
den Katalogangaben, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufhe-
ben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb eines
Jahres nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden, sei-
ne Rechte gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen.
Maßgeblich ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer
erfolgreichen Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet V & H dem
Erwerber ausschließlich den gesamten Kaufpreis. Darüber hinaus ver-
pflichtet sich V & H für die Dauer von zwei Jahren bei erwiesener
Unechtheit zur Rückgabe der vollständigen Kommission, wenn der Ge-
genstand in unverändertem Zustand zurückgegeben wird. Im Übrigen
ist eine Haftung wegen Mängeln ausgeschlossen.
5. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes
oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus wel-
chem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben
oder anderweitig erteilten Auskünften sind ausgeschlossen, sofern V & H
nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesent-
liche Pflichten verletzt hat; im Übrigen gilt Ziffer 4.
6. Abgabe von Geboten: Der Saalbieter erhält gegen Vorlage seines Licht-
bildausweises eine Bieternummer. V & H behält sich die Zulassung zur
Auktion vor. Ist der Bieter V & H nicht bekannt, hat die Anmeldung 24
Stunden vor Beginn der Auktion schriftlich und unter Vorlage einer aktu-
ellen Bankreferenz zu erfolgen. Gebote in Abwesenheit: Gebote können
auch schriftlich, telefonisch oder über das Internet abgegeben werden.
Aufträge für Gebote in Abwesenheit müssen V & H zur ordnungsge-
mäßen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen. Der Gegen-
stand ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der Objektbezeich-
nung zu benennen. Bei Unklarheiten gilt der Kurztitel. Der Auftrag ist
vom Aufraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen über Widerrufs-
und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312b – d BGB) finden
keine Anwendung. Telefongebote: Für das Zustandekommen und die
Aufrechterhaltung der Verbindung kann nicht eingestanden werden. Mit
Abgabe des Auftrages erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass
der Bietvorgang aufgezeichnet werden kann. Gebote über das Internet:
Sie werden von V & H nur angenommen, wenn der Bieter sich zuvor
über das Internetportal registriert hat. Die Gebote werden von V & H
wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt. Gebote unter 2/3 des
Schätzpreises werden im Interesse der Einlieferer nicht berücksichtigt.
7. Durchführung der Auktion. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach drei-
maligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird.
Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern,
wenn ein besonderer Grund vorliegt. Wenn mehrere Personen zugleich
dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres
Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten
Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtüm-
lich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies
vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den
Zuschlag bestehen (§ 2 Ziffer 4 VerstVO). Gebote werden von V & H
nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes
Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum
vereinbarten Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig da-
von, ob andere Gebote abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen
Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem
Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
8. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vor-
behalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach
der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des
Zuschlages bzw. entsprechender Information unter den angegebenen
Kontaktdaten bei Schriftgeboten von dem Vorbehaltszuschlag zurück-
tritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der
versteigerten Sache unmittelbar auf den Ersteher über, das Eigentum
erst bei vollständigem Zahlungseingang.
9. Auf den Zuschlagpreis wird ein Aufgeld von 23% zuzüglich 19%
Umsatzsteuer, gerechnet nur auf das Aufgeld, erhoben (Differenzbe-
steuerung). Für alle Katalogpositionen die mit * gekennzeichnet sind,
wird ein Aufgeld von 23% erhoben (Regelbesteuerung); auf diesen
Nettorechnungspreis (Zuschlag + Aufgeld) wird die gesetzliche Um-
satzsteuer von 19% hinzugerechnet. Ausgenommen sind gedruck-
te Bücher zu einem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7%. Von der
Mehrwertsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h.
außerhalb der EU) und – bei Angabe der MwSt.-Identifikations-Nr. –
auch an Unternehmen in EU- Mitgliedstaaten. Nehmen Auktionsteil-
nehmer ersteigerte Gegenstände selber in Drittländer mit, wird ihnen
die MwSt. erstattet, sobald V & H der Ausfuhr- und Abnehmernach-
weis vorliegen. Für Originalkunstwerke und Photographien, die nach
dem 1. Januar 1900 entstanden sind, wird zur Abgeltung des gemäß §
26 UrHG anfallenden Folgerechts eine Umlage für das Folgerecht von
1,9% erhoben. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte
Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.
10. Persönlich an der Auktion teilnehmende Ersteigerer haben den End-
preis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.) im unmittelbaren An-
schluss an die Auktion an V & H zu zahlen. Die Zahlung auswärtiger
Ersteher, die schriftlich geboten haben oder vertreten worden sind, gilt
unbeschadet sofortiger Fälligkeit bei Eingang binnen 10 Tagen nach
Rechnungsdatum noch nicht als verspätet. Der Antrag auf Umschrei-
bung einer Rechnung auf einen anderen Kunden als den Bieter muss
unmittelbar im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. V & H
behält sich die Durchführung der Umschreibung vor.
11. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 1% auf den Brutto-
preis je angebrochenem Monat berechnet. Bei Zahlung in fremder
Währung gehen ein etwaiger Kursverlust und Einlösungsspesen zu
Lasten des Ersteigerers. Entsprechendes gilt für Schecks, die erst nach
vorbehaltloser Bankgutschrift als Erfüllung anerkannt werden können.
V & H kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufver-
trages oder nach Fristsetzung Schadenersatz wegen Nichterfüllung ver-
langen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet
werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige
Käufer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Verstei-
gerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließ-
lich des Aufgeldes einzustehen hat.
12. Die Ersteher sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion
in Empfang zu nehmen. V & H haftet für verkaufte Gegenstände nur
für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst
nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert, bei Zahlung durch
Scheck erst nach vorbehaltloser Bankgutschrift. Eine Versendung er-
folgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. V & H ist
berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Auktion im
Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einla-
gern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch V & H
werden 1 % des Zuschlagspreises für Versicherungs- und Lagerkosten
p.a. berechnet.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist
Köln. Es gilt deutsches Recht; Das UN-Übereinkommen über Verträge
des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte
eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt
die Gültigkeit der übrigen davon unberührt.
Henrik Hanstein, öffentlich bestellter und vereidigter Auktionator
Karl-Heinz Knupfer, öffentlich bestellter und vereidigter Auktionator
VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN